Die Zucht von Nacktkatzen ist in Deutschland nur eingeschränkt erlaubt – und teilweise sogar verboten, je nach Ausprägung der Haarlosigkeit und genetischer Merkmale. Dabei geht es vor allem um den Tierschutzaspekt, da das deutsche Tierschutzgesetz (insbesondere §11b TierSchG) sogenannte Qualzuchten untersagt.
Was bedeutet das für die Züchtung von Kohona-Katzen?
Fehlende Schnurrhaare oder Augenbrauen gelten als problematisch
Tiere, die durch Merkmale wie fehlende Schnurrhaare unter einer reduzierten Schmerzempfindung oder eingeschränkten Kommunikation leiden, gelten als Qualzucht. Die Kohona weist häufig genau solche Merkmale auf – viele Exemplare besitzen oftmals gar keine Schnurrhaare. Das erschwert ihr die Orientierung und Kommunikation erheblich.
Haarlosigkeit kann als tierschutzwidrig gelten
Auch das vollständige Fehlen von Fell – wie bei der Kohona – wird kritisch betrachtet, weil es zu gesundheitlichen Einschränkungen führen kann: Sonnenbrand, Verletzungsgefahr, Störungen bei der Wärmeregulation oder Hautprobleme. Laut Tierschutzgesetz darf kein Tier gezüchtet werden, „wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“.